Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“) über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen
1.3. Bei allen Bauleistungen, einschließlich Montage, gilt die „Vertragsordnung für Bauleistungen“ (VOB Teil B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird. Für alle Leistungen, bei denen die VOB Teil B nicht einbezogen wird, gelten die Bestimmungen den Ziffern 2 bis 12 der AGB.
1.4. Für Lieferungen ohne Einbau (reine Warenlieferungen) sind ergänzend die unter Teil II dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Bedingungen anzuwenden.
1.5. Im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.7. Der Auftraggeber wird davon informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung verarbeiten.
Teil I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
2. Angebote
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Wird das Angebot aufgrund von Unterlagen des Auftraggebers wie Abbildungen und Zeichnungen einschließlich Maßangaben erstellt, so sind diese Unterlagen nur verbindlich, wenn in unserem Angebot auf sie Bezug genommen wird.
2.3. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben.
2.4. Der vereinbarte Werklohn versteht sich – soweit nichts anderes vereinbart ist – stets ab unserem Lager. Der vereinbarte Werklohn ist ein Nettopreis und versteht sich – sofern nichts anderes vereinbart ist- zuzüglich Umsatzsteuer in der zum Lieferzeitpunkt geltenden Höhe. Der vereinbarte Werklohn beruht auf den am jeweiligen Tag der verbindlichen Annahmeerklärung vorhandenen Kostenelementen. Dies sind insbesondere Material, Energie, Löhne, Frachtsätze, Steuern usw.. Liegt der vereinbarte Liefertermin mehr als 4 Monate nach der verbindlichen Annahmeerklärung und haben sich einzelne Kostenelemente um mehr als 10 % erhöht, sind wir zu entsprechender Anpassung des vereinbarten Werklohns berechtigt. Der Auftraggeber ist im Falle einer Erhöhung des Werklohns nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn die Erhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen verbindlicher Annahmeerklärung und Liefertermin nicht nur unerheblich übersteigt. Die Bewilligung eines Rabattes/Skontos bzw. eines Abgebots erfolgt stets unter der Bedingung, dass unsere Forderungen im fristgemäß in voller Höhe bezahlt werden.
3. Zahlungen
3.1. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Annahme von Wechseln bedarf der vorherigen Vereinbarung. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3.2. Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung kann nicht geltend gemacht werden. Das Recht des Auftraggebers, einen im Vergleich zum Mangel angemessenen Teil des Werklohns zurückzubehalten, bleibt hiervon unberührt.
4. Abschlagszahlung
Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, kann für Teilleistungen in Höhe des Wertzuwachses eine Abschlagszahlung verlangt werden. Wesentliche Mängel berechtigen nur zu einem angemessenen Einbehalt, in der Regel in Höhe des zweifachen voraussichtlichen Mängelbeseitigungsaufwandes.
5. Vergütung
5.1. Für die Berechnung der Glasoberfläche werden Breite und Höhe auf durch 3 teilbare volle cm-Maße aufgerundet. Die Mindestberechnungsfläche sind 0,25 m². Falls bei einzelnen Glasarten andere Mindestflächen zugrunde gelegt werden, finden Sie entsprechende Hinweise bei diesen Produkten. Nicht rechteckige Scheiben werden mit dem kleinsten, umschreibenden Rechteck, zuzüglich eines Bearbeitungszuschlags abgerechnet.
5.2. Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht und abgeliefert bzw. abgenommen, so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung sofort fällig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6. Liefer- und Leistungszeit
6.1. Liefertermine gelten als unverbindlich, es sei denn ihre Verbindlichkeit ist schriftlich vereinbart worden.
6.2. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern uns solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.
6.3. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen nur berechtigt, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).
6.4. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder der Verzug ist die Folge einer wesentlichen Vertragsverletzung oder durch den Verzug wäre eine Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzung eingetreten. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
7. Mängelhaftung
7.1. Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Ware, vor allem von Glas und der Gefahr von Beschädigungen, ist der Besteller zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet. Alle offensichtlichen Mängel sind spätestens binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmannes bleiben unberührt.
7.2. Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten, Farbtönungen sowie in dem Draht-Strukturverlauf sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranz zulässig.
7.3. Keine Mängel stellen beispielsweise folgende technisch physikalisch bedingte Erscheinungen an Gläsern dar:
– unterschiedliche Benetzbarkeit der Oberfläche durch Sauger, Rollen- oder Etikettenabdrücke
– unauffällige optische Erscheinungen
– farbige Spiegelungen (Interferenzen)
– optische Erscheinungen bei Isoliergläsern und bei vorgespannten Gläsern (Hammerschlag)
– Verzerrung des äußeren Spiegelbildes („Doppelscheibeneffekt“) bei Isoliergläsern
– Aufhängepunkte bei vorgespannten, Biegenarben bei gewölbten Gläsern.
Der Auftraggeber wird auf die „Gebrauchsinformation für Fenster“ des Bundesinnungsverbandes des Glaserhandwerks in ihrer jeweils gültigen Ausgabe hingewiesen. Diese Gebrauchsinformation ist dem Auftraggeber mit unserem Angebot auszuhändigen und wird Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber wird insbesondere auf die in den Gebrauchsinformationen für Fenster enthaltenen Wartungs- und Pflegeanleitungen hingewiesen. Bei Nichteinhaltung dieser Wartungs- und Pflegeanleitungen übernehmen wir für daraus resultierende Mängel keine Haftung.
7.4. Eigenschaftswerte von Glaserzeugnissen wie z.B. Schalldämm-, Wärmedämm- und Lichttransmissionswerte etc., die für die entsprechende Funktion angegeben werden, beziehen sich auf Prüfscheiben nach der entsprechend anzuwendenden Prüfnorm. Die Messergebnisse sind in Prüfzeugnissen festgehalten. Bei anderen Scheibenformaten, Kombinationen sowie durch den Einbau und äußere Einflüsse können sich die angegebenen Werte ändern, ohne dass die Scheibe dadurch mangelhaft wird.
7.5. Schwankungen im Farbton und in der Struktur sind bei Gläsern, Fenster- und Beschlags Oberflächen produktionsbedingt und vor allem bei Nachlieferungen nicht vermeidbar. Für die Oberflächen Beschaffenheit von Gläsern gilt die „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Flachglas“.
7.6. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
8. Förmliche Abnahme
Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, trifft die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn wir dem Auftraggeber nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen den Auftraggeber jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Sofern der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Der Auftraggeber trägt die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten. Sofern wir die Vorbehaltsware zurücknehmen, stellt dies bereits einen Rücktritt vom Vertrag dar. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn wir die Vorbehaltsware pfänden. Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die der Auftraggeber uns schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.
9.2. Der Auftraggeber muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Der Auftraggeber muss die Ware auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Auftraggeber sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
9.3. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Seine Entgeltforderungen gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie seine diejenigen Forderungen bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie des Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek gem. § 650e BGB tritt der Auftraggeber uns bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Auftraggeber darf diese an uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für uns einziehen, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings werden wir die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Sofern der Auftraggeber sich jedoch vertragswidrig verhält – insbesondere sofern der Auftraggeber mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, können wir von ihm verlangen, dass er uns die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und uns alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben machen, die wir zur Geltendmachung der Forderungen benötigen.
9.4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Auftraggeber wird immer für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die uns nicht gehören, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, sind Sie und wir uns bereits jetzt einig, dass der Auftraggeber uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Wir nehmen diese Übertragung an. Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Auftraggeber für uns verwahren.
9.5. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Auftraggeber auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet der Auftraggeber hierfür.
9.6. Wenn der Auftraggeber dies verlangt, sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert unserer offenen Forderungen gegen den Auftraggeber um mehr als 10% übersteigt. Wir dürfen dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten auswählen.
10. Schadenersatz
10.1. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind die Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
10.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich bei Ihren Schadensersatzansprüche um Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
10.4. Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Das gleiche gilt, soweit der Auftraggeber und wir eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben.
10.5. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
10.6. Kündigt der Auftraggeber vor Bauausführung den Werkvertrag, so sind wir berechtigt, 10% der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
11. Verbraucherwiderruf
11.1. Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
11.2. Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 1 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
11.3. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
11.4. Im Übrigen ergeben sich die Regelungen für das Widerrufsrecht aus unserer Widerrufsbelehrung, die wir Ihnen zur Verfügung stellen.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber nach unserer Wahl Remscheid oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen uns ist in diesen Fällen jedoch Remscheid ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
12.2. Die Beziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.
12.3. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
12.4. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für einen Vertragspartner eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Teil II. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WARENLIEFERUNGEN
13. Wird nur die Lieferung beweglicher Sachen ohne Einbau vereinbart, gelten ergänzend die nachstehenden Bestimmungen.
13.1. Angebote sind stets freibleibend. Sie sind im Rechtssinne nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir das Angebot des Kunden (Bestellung/Auftrag) schriftlich annehmen bzw. durch die Ausführung des Auftrages.
13.2. Soweit bei den Artikeln keine Angaben zu Lieferfristen enthalten sind, werden Standardmaße innerhalb von 10 Arbeitstagen, Sonderanfertigungen innerhalb 14 Arbeitstagen, ESG-Glas innerhalb von 3 Wochen nach unserer Annahme des Angebots an den Kunden zugesandt. Aufgrund von Feiertagen und Ferienzeiten können sich die Lieferzeiten verlängern
13.3. Aufgrund der manuellen Anfertigung der einzelnen Produkte kann es zu fertigungsbedingten geringfügigen Abweichungen in den Maßen kommen. Diese sind jedoch in jedem Fall gering und stellen keinen Mangel dar, wenn die Abweichung innerhalb einer Toleranz von +/- 1mm pro Meter Kantenlänge liegt.
13.4. Bei manchen Einsatzbereichen können zusätzliche Anforderungen an Verglasungen und Spiegel bestehen können. Demnach kann es erforderlich sein, dass Spiegel mit Splitterschutzfolie versehen werden oder ganzflächig mit Spiegel-Silikon verklebt werden müssen, um Unfälle zu vermeiden. Die für das jeweilige Objekt relevanten Vorschriften können sich aus Gesetz, DIN-Normen oder Anforderungen des zuständigen Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung ergeben. Bitte holen Sie fachkundigen rechtlichen Rat ein
13.5. Produkte mit Elektroanschluss dürfen nur durch qualifiziertes technisches Fachpersonal angeschlossen werden. Wir übernehmen bei Nichtbeachtung und unqualifizierter Montage keine Haftung für daraus resultierende Schäden.
13.6. Wenn wir Ihnen beschädigte Ware liefern, so haften wir dafür und kümmern uns schnellstmöglich um einen Austausch. Wir bitten Sie, dass Sie die Ware bei Empfang auf Beschädigungen prüfen und uns schnellstmöglich über den Schaden informieren. Bei Glasbruch oder Kratzern, die uns erst nach mehreren Tagen gemeldet werden, können wir vermuten, dass wir für den Schaden nicht verantwortlich sind.
13.7. Die Lieferung erfolgt bis zur Haustür. Sofern Sie den Auslieferungsfahrer bitten die Waren weiter in Ihrer Wohnung oder einen anderen Ort zu bringen, ist dieser von uns nicht beauftragt dieser Bitte nachzukommen. Wir haften für durch einen weiteren Transport entstehende Schäden nicht. Die Gefahr und Haftung geht mit dem Erreichen der Haustür auf den Empfänger über.
13.8. Wird der Transport mit eigenem Fahrzeug, mit Lastzug des Lieferanten oder von einem durch ihn beauftragten Transportunternehmer durchgeführt, erfolgt die Übergabe der Ware spätestens, sobald sie dem Käufer vor der Anlieferungsstelle – vorausgesetzt ist eine befestigte Zufahrt – auf dem Wagen zur Verfügung steht. Für das Abladen ist der Käufer allein verantwortlich und der Käufer, hat für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskräfte zu stellen. Verlangt der Käufer Hilfestellung beim Abladen, Weitertransport oder Einsetzen der Ware durch uns, so wird dieser Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Mitwirkung bei diesen Arbeiten bedeutet jedoch keine Übernahme einer zusätzlichen Haftung oder Gefahrübertragung.
13.9. Kann die versandbereite Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht ausgeliefert werden, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
13.10. Mehrkosten, die durch eine vom Käufer zu vertretende Verzögerung der Auslieferung entstehen, insbesondere Lager- und Versicherungskosten, gehen zu Lasten des Käufers.
13.11. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen, sofern es sich nicht um eine Leihverpackung handelt. Werden Verpackungen leihweise zur Verfügung gestellt, so ist die Rücklieferung frei Haus vorzunehmen.
AGB für den Online-Shop der Herrmann Fillinger KG
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle über unseren Online-Shop geschlossenen Verträge zwischen uns, der
Hermann Fillinger KG
Walter-Freitag-Str. 5
42899 Remscheid
Telefon: 02191 5737
Telefax: 02191 5737
E-Mail: info@glas-fillinger.de
Vertreten durch den Komplementär Felix Fillinger
Registergericht: Amtsgericht Wuppertal
Registernummer: HRA 18113
Umsatzsteuer- Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 158578198
und Ihnen als unseren Kunden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher oder Unternehmer sind. Sie sind Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt
(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in unserem Online-Shop stellt ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Sie können die Artikel in unserem Online-Shop unverbindlich in den Warenkorb legen und vor Abgabe der verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren und Artikel zum Warenkorb hinzufügen oder auch wieder aus dem Warenkorb entfernen.
(2) Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ kommt rechtsverbindlich ein Vertrag zu Stande Ihr gegebenenfalls nach § 3 bestehendes Recht, Ihre Bestellung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.
(3) Wir werden den Zugang Ihrer über unseren Online-Shop abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen.
(4) Ist die von Ihnen bestellte Ware vorübergehend nicht verfügbar, teilen wir Ihnen dies mit.
(5) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
(6) Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
§ 3 Widerrufsrecht
(1) Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
(2) Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 1 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
(3) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
(4) Im Übrigen ergeben sich die Regelungen für das Widerrufsrecht aus unserer Widerrufsbelehrung, die sich auf unserer Internetseite unter Widerrufsrecht finden können.
§ 4 Lieferbedingungen und Vorbehalt der Vorkassezahlung
(1) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.
(2) Die Lieferfrist beträgt circa 20 Werktage, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Sie beginnt – vorbehaltlich der Regelung in Abs. 5 – mit Vertragsschluss.
(3) Unser Liefergebiet beschränkt sich auf die Bundesrepublik Deutschland, so dass wir ausschließlich an Lieferadressen in der Bundesrepublik Deutschland liefern. Eine Lieferung an Adressen im Ausland bieten wir nicht an.
(4) Die Lieferung erfolgt entweder durch einen Paketversanddienst oder durch uns selbst. Wenn wir die Lieferung selbst vornehmen, erfolgt die Lieferung bis zur Haustür in Absprache mit Ihnen entweder in einem Zeitfenster von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
(5) Bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behalten wir uns vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versandkosten zu liefern (Vorkassevorbehalt). Falls wir von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch machen, werden wir Sie unverzüglich unterrichten. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Bezahlung des Kaufpreises und der Versandkosten.